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40_1948 AT

40. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend die Satzungen des Beirates für die Statistik des Außenhandels.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 40. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend die Satzungen des Beirates für die Statistik des Außenhandels.

Auf Grund des § 6 des Bundesgesetzes vom

9. Oktober 1946, B. G. Bl. Nr. 11/1947, über

den Beirat für die Statistik des Außenhandels

beim Österreichischen Statistischen Zentralamt

wird verordnet

Im § 1, lit. c, der mit Verordnung des

Bundeskanzleramtes vom 24. Jänner 1947,

B. G. Bl. Nr. 21, festgesetzten Satzungen des

Beirates für die Statistik des Außenhandels beim

Österreichischen Statistischen Zentralamt hat der

Punkt 4 zu entfallen.

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