40_1948
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40. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend die Satzungen des Beirates für die Statistik des Außenhandels.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 40. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend die Satzungen des Beirates für die Statistik des Außenhandels.
1948_40_0 40. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend die Satzungen des Beirates für die Statistik des Außenhandels.
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Auf Grund des § 6 des Bundesgesetzes vom
9. Oktober 1946, B. G. Bl. Nr. 11/1947, über
den Beirat für die Statistik des Außenhandels
beim Österreichischen Statistischen Zentralamt
wird verordnet
Im § 1, lit. c, der mit Verordnung des
Bundeskanzleramtes vom 24. Jänner 1947,
B. G. Bl. Nr. 21, festgesetzten Satzungen des
Beirates für die Statistik des Außenhandels beim
Österreichischen Statistischen Zentralamt hat der
Punkt 4 zu entfallen.