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409_1990 AT

409. Bundesgesetz: Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 409. Bundesgesetz: Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl.

Nr. 376, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 652/1989, wird wie folgt geändert

Nach § 39 c wird ein § 39 d eingefügt, der lautet

„§ 39 d. Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für

Familienbeihilfen wird für Kinder von Asylwerbern,

die sich in Bundesbetreuung befinden und ein

Ansuchen um Anerkennung als Flüchtling im Sinne

der Genfer Flüchtlingskonvention gestellt haben,

der notwendige Aufwand für die Beförderung

dieser Schüler zu und von einer Schule im Sinne des

§ 30 a getragen."

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