409_1990
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409. Bundesgesetz: Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 409. Bundesgesetz: Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
1990_409_0 409. Bundesgesetz: Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
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Der Nationalrat hat beschlossen
Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl.
Nr. 376, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. Nr. 652/1989, wird wie folgt geändert
Nach § 39 c wird ein § 39 d eingefügt, der lautet
„§ 39 d. Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für
Familienbeihilfen wird für Kinder von Asylwerbern,
die sich in Bundesbetreuung befinden und ein
Ansuchen um Anerkennung als Flüchtling im Sinne
der Genfer Flüchtlingskonvention gestellt haben,
der notwendige Aufwand für die Beförderung
dieser Schüler zu und von einer Schule im Sinne des
§ 30 a getragen."