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409_1987 AT

409. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltungshilfe für Flüchtlinge

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 409. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltungshilfe für Flüchtlinge

Nach Mitteilungen der Schweizerischen Regierung

haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-

bzw. Annahme- oder Genehmigungsurkunden

zum Übereinkommen über die internationale

Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltungshilfe

für Flüchtlinge (BGBl. Nr. 334/1987) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Annahme- oder Genehmigungsurkunde

Belgien 2. März 1987

Frankreich 17. Dezember 1986

Niederlande 28. November 1986

(für das Königreich in

Europa und Aruba)

Spanien 11. Mai 1987

Die nachstehend angeführten Staaten haben anläßlich

der Hinterlegung ihrer Ratifikations- bzw.

Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgende

zentrale Behörden gemäß Art. 3 des Übereinkommens

notifiziert

Österreich

„Bundesministerium für Inneres

Herrengasse 7

A-1014 Wien"

(Übersetzung)

Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel

und Entwicklungszusammenarbeit

Rue Quatre Bras 2

1000 Brüssel

Frankreich

(Übersetzung)

Französisches Büro für den Schutz von Flüchtlingen

und Staatenlosen

Niederlande

(Übersetzung)

Leiter der Hauptabteilung für Privatrecht des Justizministeriums

Postfach 20 301

2500 Den Haag

Niederlande

Telex 34 554

(Übersetzung)

Leiter des Zentralbüros für rechtliche und allgemeine

Angelegenheiten des Justizministeriums

Smith Boulevard 76

Oranjestad

Aruba

Telex 5 060

Spanien

(Übersetzung)

Generalkommissariat für Dokumentation, Ministerium

für Inneres

Amador de los Ríos, 5

28071 Madrid

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