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409_1986 AT

409. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 409. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Maß- und Eichgesetzes,

BGBl. Nr. 152/1950, in der Fassung der

Kundmachung BGBl. Nr. 40/1957 und des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 174/1973 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Bauten

und Technik vom 2. Juli 1981, BGBl. Nr. 331, in

der Fassung der Verordnung vom 25. Juni 1984,

BGBl. Nr. 274, über den Sitz der Eichämter und

den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse wird geändert

wie folgt

1. § 3 Abs. 3 Z 3 lautet

„Präzisions- und Karatgewichtsstücke sowie Feingewichtsstücke

der Genauigkeitsklasse M1“.

2. In der Anlage zur Verordnung wird die mit

„Mödling" beginnende Zeile gestrichen.

3. In der Anlage zur Verordnung werden in der

Spalte „Umfang der fachlichen Befugnisse"

a) bei „Villach" die Worte „ausgenommen Fässer"

angefügt,

b) bei „Vöcklabruck" ein Beistrich und das

Wort „Präzisionsgewichtsstücke" angefügt

und

c) bei „Wien" ein Beistrich und die Worte

„Warm- und Heißwasserzähler" angefügt.

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