Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
409_1983 AT

409. Verordnung: Rechtswissenschaftlicher Vorbereitungslehrgang

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 409. Verordnung: Rechtswissenschaftlicher Vorbereitungslehrgang

Auf Grund des § 1, des § 2 Abs. 2, des § 4 Abs. 2

und des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die

Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung,

BGBl. Nr. 603/1976, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 324/1982 und der

Z 2 der Kundmachung BGBl. Nr. 577/1982 wird

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Unterricht und Kunst verordnet

Einrichtung

§ 1. An der Universität Linz wird von September

1983 bis Juli 1984 ein zehnmonatiger Vorbereitungslehrgang

für die Studienberechtigungsprüfung

zum Studium der Rechtswissenschaften eingerichtet.

Lehrplan und Studienberechtigungsprüfung

§ 2. (1) Der Vorbereitunglehrgang umfaßt die

Fächer

Der Unterrichtsplan kann eine Über- oder Unterschreitung

der Zahl der Unterrichtseinheiten jedes

Faches um bis zu fünf Unterrichtseinheiten vorsehen.

(2) Bildungs- und Lehrziele, Lehrstoff und

didaktische Grundsätze der einzelnen Fächer sind

der Anlage zu entnehmen.

(3) Die vorzeitige Ablegung der den Fächern

„Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen" und

„Deutsch" entsprechenden Prüfungsteile ist ausgeschlossen.

(4) Die Fächer „Deutsch" und „Latein" sind

schriftlich und mündlich zu prüfen.

(5) Im übrigen ist die Verordnung über die Vorbereitungslehrgänge

für die Studienberechtigungsprüfung,

BGBl. Nr. 362/1980, in der jeweils geltenden

Fassung anzuwenden.

Studienberechtigung

§ 3. Die bestandene Studienberechtigungsprüfung

berechtigt zum Studium der Rechtswissenschaften

nach dem Bundesgesetz über das Studium

der Rechtswissenschaften, BGBl. Nr. 140/1978, in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 322/1982.

Schlußbestimmung

§ 4. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die

Verordnung über einen rechtswissenschaftlichen

Vorbereitungslehrgang, BGBl. Nr. 366/1980,

außer Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →