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409_1980 AT

409. Kundmachung: Berichtigung der Anlage zur Kundmachung betreffend die Wiederverlautbarung des Mutterschutzgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 409. Kundmachung: Berichtigung der Anlage zur Kundmachung betreffend die Wiederverlautbarung des Mutterschutzgesetzes

Die mit Kundmachung der Bundesregierung

vom 17. April 1979, BGBl. Nr. 221, kundgemachte

Anlage zur Wiederverlautbarung des

Mutterschutzgesetzes wird wie folgt berichtigt

1. In den §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 3, 12 Abs. 2,

14 Abs. 1 und im § 19 sind die Zitierungen

„lit. a", „lit. b", „lit. c", „lit. d", „lit. h",

„lit. i" jeweils durch „Z 1", „Z 2", „Z 3",

„Z 4", „Z 8", „Z 9" zu ersetzen.

2. § 15 Abs. 2 vierter Satz hat zu entfallen.

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