409_1980
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409. Kundmachung: Berichtigung der Anlage zur Kundmachung betreffend die Wiederverlautbarung des Mutterschutzgesetzes
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 409. Kundmachung: Berichtigung der Anlage zur Kundmachung betreffend die Wiederverlautbarung des Mutterschutzgesetzes
1980_409_0 409. Kundmachung: Berichtigung der Anlage zur Kundmachung betreffend die Wiederverlautbarung des Mutterschutzgesetzes
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Die mit Kundmachung der Bundesregierung
vom 17. April 1979, BGBl. Nr. 221, kundgemachte
Anlage zur Wiederverlautbarung des
Mutterschutzgesetzes wird wie folgt berichtigt
1. In den §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 3, 12 Abs. 2,
14 Abs. 1 und im § 19 sind die Zitierungen
„lit. a", „lit. b", „lit. c", „lit. d", „lit. h",
„lit. i" jeweils durch „Z 1", „Z 2", „Z 3",
„Z 4", „Z 8", „Z 9" zu ersetzen.
2. § 15 Abs. 2 vierter Satz hat zu entfallen.