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409_1969 AT

409. Verordnung: Zuweisung der Dienstbeurteilung von Beamten der Österreichischen Staatsdruckerei

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 409. Verordnung: Zuweisung der Dienstbeurteilung von Beamten der Österreichischen Staatsdruckerei

Auf Grund des § 15 Abs. 5 der Dienstpragmatik

in der Fassung der Dienstpragmatik-Novelle

1969, BGBl. Nr. 148, wird verordnet

Die Dienstbeurteilung der Beamten der Verwendungsgruppe

A, Dienstklasse III bis VI, der

Österreichischen Staatsdruckerei wird der beim

Österreichischen Statistischen Zentralamt eingerichteten

Dienstbeurteilungskommission zugewiesen.

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