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409_1968 AT

409. Vereinbarung zur Ergänzung der Anlage I zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 409. Vereinbarung zur Ergänzung der Anlage I zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr

Das Bundesministerium für Finanzen der

Republik Österreich

und

der Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik

Deutschland

haben auf Grund von Artikel 1 Absatz 2 Satz 3

des Vertrages vom 6. September 1962 zwischen

der Republik Österreich und der Bundesrepublik

Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen

Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr folgendes

vereinbart

Artikel 1

In das Verzeichnis der zur österreichischen

Zollgrenzzone gehörenden Gemeinden und Teile

von Gemeinden (Teil B der Anlage I zum Vertrag)

werden aufgenommen

1. in den Abschnitt „Bundesland Oberösterreich"

unter Nr. 5 nach „Tarsdorf" die Gemeinde

„Treubach",

2. in den Abschnitt „Bundesland Salzburg" unter

Nr. 1 nach „Berndorf" die Gemeinde „Bürmoos".

Artikel 2

Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1969

in Kraft. Geschehen zu Wien, am 23. Oktober

1968, in zwei Urschriften.

Für das Bundesministerium für Finanzen der

Republik Österreich

Hammerschmidt

Für den Bundesminister der Finanzen der

Bundesrepublik Deutschland

Zepf

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