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408_1977 AT

408. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 24 Hochschwab Straße im Bereich der Gemeinde Palfau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 408. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 24 Hochschwab Straße im Bereich der Gemeinde Palfau

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird

verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 24

Hochschwab Straße wird im Bereich der Gemeinde

Palfau wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 48,345, korrigiert den bestehenden Straßenverlauf

durch ein Abrücken nach Süden und

endet bei km 48,900.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Palfau aufliegenden

Planunterlage (Planzeichen BO 24-07; Maßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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