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408_1973 AT

408. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 145 Salzkammergut Straße und der B 158 Wolfgangsee Straße im Bereich der Gemeinde Bad Ischl

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 408. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 145 Salzkammergut Straße und der B 158 Wolfgangsee Straße im Bereich der Gemeinde Bad Ischl

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

1. Der Straßenverlauf der B 145 Salzkammergut

Straße wird im Bereich der Gemeinde Bad

Ischl wie folgt bestimmt

Die B 145 Salzkammergut Straße wird von

km 57,270 (alt) bis km 61,550 (alt) auf die bereits

hergestellte Straßentrasse umgelegt, welche

im Bereich des Knotens Bad Ischl-Ost die alte

Trasse verläßt und — die alte Trasse mehrfach

kreuzend — in gestreckterer Linienführung verläuft.

2. Der Straßenverlauf der B 158 Wolfgangsee

Straße wird im Bereich der Gemeinde Bad Ischl

wie folgt bestimmt

Die B 158 Wolfgangsee Straße führt von der

Einbindung in die alte Trasse der B 145 Salzkammergut

Straße (bei deren alt-km 58,268) auf derselben

bis zur Einbindung in die neue Trasse der

B 145 Salzkammergut Straße im Bereich des

Knotens Bad Ischl-Ost.

3. Die durch die Umlegung der B 145 Salzkammergut

Straße für den Durchzugsverkehr

entbehrlich gewordenen Straßenteile werden als

Bundesstraße aufgelassen.

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