Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
408_1968 AT

408. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bauarbeiter-Urlaubsgesetzes 1957

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 408. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bauarbeiter-Urlaubsgesetzes 1957

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1957, BGBl.

Nr. 128, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 108/1958, 270/1961, 311/1964 und BGBl.

Nr. 68/1966, wird abgeändert und ergänzt wie

folgt

1. Dem § 8 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) Die Zuschläge gemäß Abs. 1 gehören im

Konkursverfahren in die zweite Klasse gemäß

§ 52 der Konkursordnung und genießen im Ausgleichsverfahren

ein Vorrecht gemäß § 23 Z. 1

zweiter Halbsatz der Ausgleichsordnung."

2. Dem § 10, dessen bisheriger Text mit „(1)"

zu bezeichnen ist, ist folgender Abs. 2 anzufügen

„(2) Sind die Voraussetzungen für die Gewährung

eines Zuschusses nach Abs. 1 nicht gegeben

oder verbleibt nach dieser Gewährung noch ein

weiterer Gebarungsüberschuß, so kann auf Grund

eines Beschlusses des Ausschusses der gesamte

oder restliche Gebarungsüberschuß für eine Verteilung

je zur Hälfte auf Arbeiter und Dienstgeber

vorgesehen werden."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

hinsichtlich des Art. I Z. 1 das Bundesministerium

für Justiz, im übrigen das Bundesministerium für

soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem

Bundesministerium für Handel, Gewerbe und

Industrie betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →