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408_1967 AT

408. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend die Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen durch die Finanzlandesdirektionen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 408. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend die Ausübung des Gnadenrechtes in Finanzstrafsachen durch die Finanzlandesdirektionen

Auf Grund des § 187 in Verbindung mit § 265

Abs. 5 des Finanzstrafgesetzes, BGBl. Nr. 129/

1958, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Finanzen vom 15. Dezember 1958, BGBl.

Nr. 290, wird wie folgt abgeändert

Im § 1 ist der Betrag „30.000 S" jeweils durch

den Betrag „60.000 S" zu ersetzen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1968 in

Kraft.

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