Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
407_2003 AT

407. Verordnung: Übertragung von Aufgaben gemäß § 5 Abs. 2 Z 4 des Bundeshaushaltsgesetzes und von Buchhaltungsaufgaben gemäß § 6 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 407. Verordnung: Übertragung von Aufgaben gemäß § 5 Abs. 2 Z 4 des Bundeshaushaltsgesetzes und von Buchhaltungsaufgaben gemäß § 6 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes

Auf Grund der §§ 5 Abs. 2 Z 4 und 6 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2002 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen verordnet

§ 1. Dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und dessen neun Landesstellen werden die

im § 5 Abs. 4 des Bundeshaushaltsgesetzes aufgezählten Aufgaben übertragen.

§ 2. Die in § 7 des Bundeshaushaltsgesetzes angeführten Buchhaltungsaufgaben folgender anweisender

Organe werden an folgende Buchhaltungen übertragen

1. Die Buchhaltungsaufgaben der Landesstellen Wien, Niederösterreich und Burgenland des Bundesamtes

für Soziales und Behindertenwesen werden an die Buchhaltung des Bundesamtes für

Soziales und Behindertenwesen übertragen.

2. Die Buchhaltungsaufgaben der Landesstelle Vorarlberg des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen

werden an die Buchhaltung der Landesstelle Tirol des Bundesamtes für Soziales

und Behindertenwesen übertragen.

§ 3. Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und

Soziales vom 11. April 1995 über die Übertragung von Aufgaben gemäß § 5 Abs. 2 Z 4 des Bundeshaushaltsgesetzes

und von Buchhaltungsaufgaben gemäß § 6 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl.

Nr. 261/1995, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 310/1997 mit Ausnahme des Bereiches, der

das Arbeitsmarktservice betrifft, außer Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →