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407_1987 AT

407. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 407. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der

Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende

weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum

Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von

Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung

ihrer Tonträger (BGBl. Nr. 294/1982) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Barbados 23. März 1983

Peru 7. Mai 1985

Republik Korea 1. Juli 1987

Tschechoslowakei 5. Oktober 1984

Venezuela 30. Juli 1982

Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors

der WIPO zufolge hat Schweden am 1. Juli 1986

die anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde

abgegebene Erklärung zurückgenommen.

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