407_1987
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407. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 407. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger
1987_407_0 407. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger
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Nach Mitteilungen des Generaldirektors der
Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende
weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum
Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von
Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung
ihrer Tonträger (BGBl. Nr. 294/1982) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Barbados 23. März 1983
Peru 7. Mai 1985
Republik Korea 1. Juli 1987
Tschechoslowakei 5. Oktober 1984
Venezuela 30. Juli 1982
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors
der WIPO zufolge hat Schweden am 1. Juli 1986
die anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde
abgegebene Erklärung zurückgenommen.