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406_1998 AT

406. Verordnung: Änderung der Karosseriebauer-Meisterprüfungsordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 406. Verordnung: Änderung der Karosseriebauer-Meisterprüfungsordnung

Auf Grund des § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 116/1998, wird verordnet

Die Karosseriebauer-Meisterprüfungsordnung, BGBl. II Nr. 70/1998, wird wie folgt geändert

§ 11 Abs. 2 lautet

„(2) Zeugnisse über erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen im Handwerk der Karosseriebauer, der

Lackierer und der Spengler, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erworben wurden, gelten als

Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung im Handwerk der Karosseriebauer einschließlich

Karosseriespengler und Karosserielackierer.“

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