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406_1995 AT

406. Verordnung: Änderung der Ferienreiseverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 406. Verordnung: Änderung der Ferienreiseverordnung

Auf Grund des § 42 Abs. 5 StVO 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994, wird die Ferienreiseverordnung BGBl. Nr. 259/1993 wie folgt geändert

1. Im § 1 Abs. 2 lautet die Streckenbeschreibung der Ostautobahn A4: „Ostautobahn A4 von der Anschlußstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze bei Nickelsdorf"

2. Im § 1 Abs. 3 entfällt die Wortfolge „Budapester Bundesstraße B 10 von Parndorf bis zur Staatsgrenze"

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