406_1994
AT
406. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 406. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen
1994_406_0 406. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen (BGBl. Nr. 248/ 1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 710/1992) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien 30. März 1994 Slowenien 20. Oktober 1992