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406_1994 AT

406. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 406. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen (BGBl. Nr. 248/ 1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 710/1992) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien 30. März 1994 Slowenien 20. Oktober 1992

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