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406_1987 AT

406. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 406. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung

Nach Mitteilung der Schweizerischen Regierung

hat die Türkei am 1. Mai 1987 ihre Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen über die Befreiung

bestimmter Urkunden von der Beglaubigung

(BGBl. Nr. 239/1982, letzte Kundmachung des

Geltungsbereiches BGBl. Nr. 95/1985) hinterlegt.

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