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406_1973 AT

406. Ungültigerklärung von Originalzeugnissen der Internationalen Kaffee-Organisation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 406. Ungültigerklärung von Originalzeugnissen der Internationalen Kaffee-Organisation

(Übersetzung)

INTERNATIONALE KAFFEEORGANISATION

Exekutivdirektor

22, Berners Street

London, England

ED Controls 48/73

1. Juni 1973

Original: Englisch

Der Exekutivdirektor empfiehlt sich den Mitgliedern

und ersucht gemäß der im Dokument

ED Controls 28/72 festgelegten Vorgangsweise

um Beachtung der angeschlossenen Liste über

Originalzeugnisse, die als im Monat Mai 1973 in

Verlust geraten gemeldet wurden.

2. Die Mitglieder werden ersucht, ihre Zollbehörden

und ausstellenden Stellen dahingehend

zu informieren, daß die Gültigkeit der angeführten

Zeugnisse aufgehoben wurde und diese daher

für den Import von Kaffee, für die Gutschreibung

auf ein Transitmarkenkonto oder zur Ausstellung

von Teilzeugnissen nicht angenommen

werden dürfen.

Die letzte Ungültigerklärung von Ursprungszeugnissen ist in BGBl. Nr. 284/1973 kundgemacht.

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