406. Ungültigerklärung von Originalzeugnissen der Internationalen Kaffee-Organisation
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
INTERNATIONALE KAFFEEORGANISATION
Exekutivdirektor
22, Berners Street
London, England
ED Controls 48/73
1. Juni 1973
Original: Englisch
Der Exekutivdirektor empfiehlt sich den Mitgliedern
und ersucht gemäß der im Dokument
ED Controls 28/72 festgelegten Vorgangsweise
um Beachtung der angeschlossenen Liste über
Originalzeugnisse, die als im Monat Mai 1973 in
Verlust geraten gemeldet wurden.
2. Die Mitglieder werden ersucht, ihre Zollbehörden
und ausstellenden Stellen dahingehend
zu informieren, daß die Gültigkeit der angeführten
Zeugnisse aufgehoben wurde und diese daher
für den Import von Kaffee, für die Gutschreibung
auf ein Transitmarkenkonto oder zur Ausstellung
von Teilzeugnissen nicht angenommen
werden dürfen.
Die letzte Ungültigerklärung von Ursprungszeugnissen ist in BGBl. Nr. 284/1973 kundgemacht.