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405_2002 AT

405. Kundmachung: Emblem der Region Brüssel

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 405. Kundmachung: Emblem der Region Brüssel – Hauptstadt

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige

Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Emblem der

Region Brüssel – Hauptstadt Anwendung findet, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes

für jedermann zur Einsicht aufliegt.

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