405_1981
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405. Kundmachung: Vorübergehende Aussetzung der Anwendung von Art. 1 und 2 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 405. Kundmachung: Vorübergehende Aussetzung der Anwendung von Art. 1 und 2 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
1981_405_0 405. Kundmachung: Vorübergehende Aussetzung der Anwendung von Art. 1 und 2 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
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Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das
Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, wird
kundgemacht
Die Anwendung der Art. 1 und 2 des Abkommens
zwischen der Österreichischen Bundesregierung
und der Regierung der Philippinen
über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht,
BGBl. Nr. 573/1977, wurde von der Regierung
der Philippinen gemäß Art. 8 des zitierten Abkommens
mit Note der Philippinischen Botschaft
Wien, No. VN-51/81 vom 21. Mai 1981, die am
26. Mai 1981 beim Bundesministerium für Auswärtige
Angelegenheiten einlangte, vorübergehend
ausgesetzt, sodaß diese Bestimmungen bis
auf Widerruf nacht mehr anwendbar sind.