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405_1981 AT

405. Kundmachung: Vorübergehende Aussetzung der Anwendung von Art. 1 und 2 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 405. Kundmachung: Vorübergehende Aussetzung der Anwendung von Art. 1 und 2 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, wird

kundgemacht

Die Anwendung der Art. 1 und 2 des Abkommens

zwischen der Österreichischen Bundesregierung

und der Regierung der Philippinen

über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht,

BGBl. Nr. 573/1977, wurde von der Regierung

der Philippinen gemäß Art. 8 des zitierten Abkommens

mit Note der Philippinischen Botschaft

Wien, No. VN-51/81 vom 21. Mai 1981, die am

26. Mai 1981 beim Bundesministerium für Auswärtige

Angelegenheiten einlangte, vorübergehend

ausgesetzt, sodaß diese Bestimmungen bis

auf Widerruf nacht mehr anwendbar sind.

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