405. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtungen der Romanistik
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 1 bis 10, 12, 18, 20 und 21
des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1971, BGBl.
Nr. 326, über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche
Studienrichtungen in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 280/1972,
467/1974, 561/1978 und 477/1979 in Verbindung
mit den Bestimmungen des Allgemeinen
Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966,
in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 458/
1972 und BGBl. Nr. 561/1978 wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Unterricht
und Kunst verordnet
Die Verordnung über die Studienordnung für
die Studienrichtungen der Romanistik vom
23. März 1976, BGBl. Nr. 172, in der Fassung
der Verordnung BGBl. Nr. 450/1977 wird wie
folgt geändert
§ 1 Abs. 3 hat zu lauten
„1. Die Studienrichtung "Französisch" (Abs. 2
lit. a und b) ist an den Geisteswissenschaftlichen
Fakultäten der Universitäten Wien, Graz, Innsbruck
und Salzburg sowie an der Universität für
Bildungswissenschaften Klagenfurt einzurichten.
2. Die Studienrichtung „Italienisch" (Abs. 2
lit. c und d) ist an den Geisteswissenschaftlichen
Fakultäten der Universitäten Wien, Graz, Innsbruck
und Salzburg sowie an der Universität für
Bildungswissenschaften Klagenfurt einzurichten.
3. Die Studienrichtung „Spanisch" (Abs. 2 lit. e
und f) ist an den Geisteswissenschaftlichen Fakultäten
der Universitäten Wien, Graz, Innsbruck
und Salzburg einzurichten. Die Einrichtung an
der Universität Innsbruck erfolgt mit den ersten
zwei Semestern im Studienjahr 1980/81; in den
Studienjahren 1981/82, 1982/83 und 1983/84 sind
die jeweils folgenden zwei Semester und im Wintersemester
1984/85 ist das neunte Semester des
Studienzweiges „Spanisch (Lehramt an höheren
Schulen)" einzurichten.
4. Die Studienrichtung „Rumänisch" (Abs. 2
lit. g) ist an den Geisteswissenschaftlichen Fakultäten
der Universitäten Wien und Salzburg einzurichten.
5. Die Studienrichtung „Portugiesisch" (Abs. 2
lit. h) ist an den Geisteswissenschaftlichen Fakultäten
der Universitäten Salzburg und Innsbruck
einzurichten."