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405_1974 AT

405. Bundesgesetz: Leistung eines österreichischen Beitrages an den Fonds des Umweltprogramms der Vereinten Nationen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 405. Bundesgesetz: Leistung eines österreichischen Beitrages an den Fonds des Umweltprogramms der Vereinten Nationen

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der Bundesminister für Gesundheit und

Umweltschutz wird ermächtigt, namens der

Republik Österreich an den Fonds des Umweltprogramms

der Vereinten Nationen für das

Jahr 1974 einen Beitrag in Höhe von 200.000 US-

Dollar zu leisten.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Gesundheit und

Umweltschutz im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen betraut.

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