405_1974
AT
405. Bundesgesetz: Leistung eines österreichischen Beitrages an den Fonds des Umweltprogramms der Vereinten Nationen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 405. Bundesgesetz: Leistung eines österreichischen Beitrages an den Fonds des Umweltprogramms der Vereinten Nationen
1974_405_0 405. Bundesgesetz: Leistung eines österreichischen Beitrages an den Fonds des Umweltprogramms der Vereinten Nationen
Originalquelle öffnen
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Der Bundesminister für Gesundheit und
Umweltschutz wird ermächtigt, namens der
Republik Österreich an den Fonds des Umweltprogramms
der Vereinten Nationen für das
Jahr 1974 einen Beitrag in Höhe von 200.000 US-
Dollar zu leisten.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist der Bundesminister für Gesundheit und
Umweltschutz im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Finanzen betraut.