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405_1973 AT

405. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung 1960 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 405. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung 1960 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

§ 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 22. Juni 1973, G 9/73, — dem

Bundeskanzleramt zugestellt am 19. Juli 1973 —

den § 89 a Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung

1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung der

3. Straßenverkehrsordnungsnovelle, BGBl.

Nr. 209/1969, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit 31. Mai 1974 in

Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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