Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
404_2003 AT

404. Verordnung: Änderung der Verordnung über Qualitätsklassen für Speisekartoffeln

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 404. Verordnung: Änderung der Verordnung über Qualitätsklassen für Speisekartoffeln

Auf Grund der §§ 2, 5 und 6 des Qualitätsklassengesetzes, BGBl. Nr. 161/1967, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2002 und Bundesgesetz BGBl. I Nr. 17/2003, wird im Einvernehmen

mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und dem Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über Qualitätsklassen für Speisekartoffeln,

BGBl. Nr. 76/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 240/1997, wird wie

folgt geändert

1. § 8 Abs. 2 zweiter Satz lautet

„Ein Probenteil ist dem Bundesamt für Ernährungssicherheit zur amtlichen Untersuchung zu übermitteln,

der andere Probenteil ist der Partei zu Beweiszwecken zurückzulassen.“

2. § 8 Abs. 3 lautet

„(3) Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat die Sortenprüfung anhand der Elektrophorese

durchzuführen und das Ergebnis jener Kontrollstelle mitzuteilen, welche die Probe zur Untersuchung

übermittelt hat.“

3. § 9 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) Die Anlagen 1 und 2 samt Überschriften in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 404/2003

treten mit 1. August 2003 in Kraft.“

4. Anlage 1 samt Überschrift lautet

5. Anlage 2 samt Überschrift lautet

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →