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404_2001 AT

404. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 404. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende

Auf Grund des § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG), BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/2001, wird festgestellt

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Änderung der Pauschalvergütung für

Zivildienstleistende, BGBl. II Nr. 76/2001, wird wie folgt geändert

1. Der bisherige Text der Verordnung erhält die Paragrafenbezeichnung „§ 1“ und die Betragsangabe

„2406 S“ wird durch die Betragsangabe „174,85 €“ und die Betragsangabe „1782 S“ durch die

Betragsangabe „129,50 €“ ersetzt.

2. Folgender § 2 wird angefügt

„§ 2 . § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 404/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“

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