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404_1999 AT

404. Verordnung: 5. Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung 1996

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 404. Verordnung: 5. Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung 1996

Auf Grund des § 99 Abs. 1 Z 5 und 6 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 125/1998, wird verordnet

Die Rinder- und Schafprämien-Verordnung 1996, BGBl. Nr. 465, zuletzt geändert durch die

Verordnung BGBl. II Nr. 99/1999, wird wie folgt geändert

1. § 10 Abs. 1 lautet

„(1) Als Erklärung, aus der hervorgeht, welche Referenzmenge dem Erzeuger zu Beginn des in dem

betreffenden Kalenderjahr beginnenden Zwölfmonatszeitraums der Anwendung der Zusatzabgabenregelung

zugeteilt wurde, ist die Mitteilung gemäß § 28 Abs. 1 der Milch-Garantiemengen-Verordnung

1999, BGBl. II Nr. 28, in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden Milch-Garantiemengen-

Verordnung genannt, heranzuziehen.“

2. Nach § 10 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) Zuteilungen von Referenzmengen im Sinne der §§ 21a bis 21d der Milch-Garantiemengen-

Verordnung sind zu berücksichtigen.“

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