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404_1997 AT

404. Verordnung: Herabsetzung der Mindestwerte an zuckerfreiem Extrakt für Weine des Jahrgangs 1997

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 404. Verordnung: Herabsetzung der Mindestwerte an zuckerfreiem Extrakt für Weine des Jahrgangs 1997

Auf Grund des § 30a Abs. 4 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, wird verordnet

Für Weiß- und Roséweine des Jahrgangs 1997 werden die Mindestwerte an zuckerfreiem Extrakt

wegen der extremen Witterungsverhältnisse in allen Weinbaugebieten

1. bei Landwein (§ 28a Abs. 1 Z 5 Weingesetz) mit 17,0 g/l und

2. bei Qualitätswein (§ 29 Abs. 1 Z 6 Weingesetz) mit 17,5 g/l

festgelegt.

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