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404_1990 AT

404. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 404. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat die Türkei das Europäische Abkommen

über die Regelung des Personenverkehrs zwischen

den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl.

Nr. 175/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 340/1990) gemäß Art. 7 des

Abkommens im Verhältnis zu Österreich mit

Wirksamkeit vom 18. April 1990 ausgesetzt.

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