404_1990
AT
404. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 404. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
1990_404_0 404. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat die Türkei das Europäische Abkommen
über die Regelung des Personenverkehrs zwischen
den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl.
Nr. 175/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 340/1990) gemäß Art. 7 des
Abkommens im Verhältnis zu Österreich mit
Wirksamkeit vom 18. April 1990 ausgesetzt.