Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
404_1988 AT

404. Bundesgesetz: Abänderung des Dritten Abgabenänderungsgesetzes 1987

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 404. Bundesgesetz: Abänderung des Dritten Abgabenänderungsgesetzes 1987

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Dritte Abgabenänderungsgesetz 1987,

BGBl. Nr. 606/1987, wird wie folgt abgeändert

Abschnitt IV Art. II Z 3 lit. b lautet

„b) Die Einkommen- und Körperschaftsteuer

werden ab dem Betriebsbeginn für die Dauer

von zwanzig Jahren auf die Hälfte der

gesetzlichen Beträge ermäßigt. Ab der Veranlagung

für das Kalenderjahr 1989 wird die

Einkommensteuer auf 60% und die Körperschaftsteuer

auf 80% der gesetzlichen Beträge

ermäßigt. Die einheitlichen Gewerbesteuermeßbeträge,

die auf die Stromerzeugungsanlagen

entfallen, werden ab dem Betriebsbeginn

für die Dauer von zwanzig Jahren auf

die Hälfte der gesetzlichen Beträge ermäßigt.

Ab der Veranlagung für das Kalenderjahr

1989 werden die einheitlichen Gewerbesteuermeßbeträge,

die auf die Stromerzeugungsanlagen

entfallen, auf 60% der gesetzlichen

Beträge ermäßigt."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →