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404_1977 AT

404. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtung Kunststofftechnik

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 404. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtung Kunststofftechnik

Auf Grund der §§ 1 bis 15 des Bundesgesetzes

vom 10. Juli 1969, BGBl. Nr. 291, über montanistische

Studienrichtungen in Verbindung mit

den Bestimmungen des Allgemeinen Hochschul-

Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 458/1972

wird verordnet

Die Verordnung vom 30. April 1971, BGBl.

Nr. 210, über die Studienordnung für die Studienrichtung

Kunststofftechnik wird wie folgt

geändert

1. Der Abs. 2 des § 7 hat zu lauten

„(2) Während des zweiten Studienabschnittes

sind in folgenden Prüfungsfächern zu inskribieren

2. Der Abs. 1 des § 9 hat zu lauten

„(1) Zur 2. Diplomprüfung sind aus folgenden

Fächern Vorprüfungen abzulegen

a) Wärmetechnische Grundlagen;

b) Elektrotechnik und Elektronik;

c) Besondere wirtschafts- und betriebswissenschaftliche

Fächer;

d) Kautschuktechnologie;

e) Fasertechnologie;

f) Lacktechnologie;

g) Regelungs-, Steuerungs- und Antriebstechnik."

3. Der Abs. 1 des § 11 hat zu lauten

„(1) Prüfungsfächer der 2. Diplomprüfung

sind

a) Chemie der Kunststoffe;

b) Technologie und Verarbeitung der Kunststoffe;

c) Prüfung und Physik der Kunststoffe;

d) Entwerfen und Konstruieren in Kunst- und

Verbundstoffen;

e) Ein Wahlfach, das die Pflichtfächer sinnvoll

ergänzt und für das mit Hilfe der vorhandenen

Lehr- und Forschungseinrichtungen

Lehrveranstaltungen in ausreichendem

Maße durchgeführt werden können."

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