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404_1973 AT

404. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Durchführungsbestimmungen betreffend die Einkommensteuer durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 404. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Durchführungsbestimmungen betreffend die Einkommensteuer durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 wird

kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 28. Juni 1973, V 7/73, den Abs. 3 im Abschnitt

5 der Durchführungsbestimmungen, betreffend

die Einkommensteuer (DE-ESt 1954),

Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom

21. April 1954, Z. 22.100-9/54, verlautbart im

Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung

Nr. 88/1954, als gesetzwidrig aufgehoben.

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