403_2002
AT
403. Kundmachung: Name, Abkürzung und Emblem der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 403. Kundmachung: Name, Abkürzung und Emblem der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
2002_403_2 403. Kundmachung: Name, Abkürzung und Emblem der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der Organisation
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, welche im Markenregister des Österreichischen
Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz
ausgeschlossen sind.