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403_2002 AT

403. Kundmachung: Name, Abkürzung und Emblem der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 403. Kundmachung: Name, Abkürzung und Emblem der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für

auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der Organisation

für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, welche im Markenregister des Österreichischen

Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz

ausgeschlossen sind.

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