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403_2001 AT

403. Verordnung: Änderung der Fahrtkosten-Verordnung für Zivildienstleistende

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 403. Verordnung: Änderung der Fahrtkosten-Verordnung für Zivildienstleistende

Auf Grund der §§ 25 Abs. 1 Z 2 sowie 31 Abs. 1 Z 6 und 7 und Abs. 3 des Zivildienstgesetzes 1986

(ZDG), BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/2001, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Vergütung der notwendigen Fahrtkosten

der Zivildienstleistenden (Fahrtkosten-Verordnung für Zivildienstleistende – FK-V), BGBl. Nr. 671/1995,

wird wie folgt geändert

1. In § 1 wird die Betragsangabe „300 S“ durch die Betragsangabe „21,80 €“ ersetzt.

2. In § 4 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt

„(1a) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 403/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“

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