403. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Verwaltung von Kontingenten und Ausstellung von Kontingentscheinen für Qualitätsweine und Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete zur Erlangung von Vorzugszollsätzen im Warenverkehr zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (14. IDG-Verordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Integrations-Durchführungsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 623/1987, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 319/1992, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 16. Dezember 1988 über die Verwaltung von Kontingenten und Ausstellung von Kontingentscheinen für Qualitätsweine und Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete zur Erlangung von Vorzugszollsätzen im Warenverkehr zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (10. IDG-Verordnung — 10. IDG-V), BGBl. Nr. 309/1989, wird wie folgt geändert
§ 9 lautet
„§ 9. Die Verordnung tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft, ihre Gültigkeit endet mit 30. Juni 1993."