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403_1970 AT

403. Verordnung: Umlegung von Teilen der Badener Straße, der Schweizer Straße, der Voralpen Straße sowie der Wiener Straße auf neu herzustellende bzw. neu hergestellte Straßenteilstücke und Auflassung von Straßenteilstücken der Voralpen Straße als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 403. Verordnung: Umlegung von Teilen der Badener Straße, der Schweizer Straße, der Voralpen Straße sowie der Wiener Straße auf neu herzustellende bzw. neu hergestellte Straßenteilstücke und Auflassung von Straßenteilstücken der Voralpen Straße als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

1. Das Straßenteilstück der Badener Straße

wird im Bereich der Gemeinde Baden von

km 22,350 (alt) bis zum Anschluß an die Berndorf-

Hernsteiner Straße über die Anschlußstelle

Haidhofstraße umgelegt.

Die neu herzustellende Straßentrasse verläuft

von km 22,350 (alt) der Badener Straße in west-

östlicher Richtung,- überquert die Bahnlinie

Wien—Bruck/Mur der Österreichischen Bundesbahnen

bei Bahn-km 27,338, führt dann in einem

flachen Linksbogen mit einem Radius von

r = 2000 durch Weingärten und führt weiter

südlich des israelitischen Friedhofs in östlicher

Richtung. Von dort verläuft sie weiter in einer

Geraden und quert die „Franz Gehrerstraße"

Wegparzelle 814/4 in einer Entfernung von

40 m von deren nördlichen Rand. Der Anschluß

an das öffentliche Wegenetz erfolgt sodann über

die neu herzustellende Anschlußstelle Haidhofstraße,

über welche die Verbindung mit der

bereits fertiggestellten neuen Trasse der Badener

Straße erfolgt. Der neu herzustellende Straßenzug

erhält zwei 7 m breite Richtungsfahrbahnen,

welche von je zwei 0'50 m breiten Randstreifen

begrenzt sind. Die beiden Fahrbahnen werden

von einem 4'5 m breiten Mittelstreifen getrennt

und mit je 1'50 m breiten Banketten versehen;

2. im Zuge der Einbahnregelung des Verlaufes

der Schweizer Straße und der Wiener Straße im

Bereich der Stadtgemeinde Bregenz wird die

Richtungsfahrbahn zur Staatsgrenze der Bundesrepublik

Deutschland der Schweizer Straße ab

der Einbindung in die Inselstraße auf die

Straßenstrecke Inselstraße—Rathausstraße über

den Kornmarktplatz bis zur Einbindung in die

Wiener Straße mit einer Ausästung, welche über

die Rathausstraße zur Schweizer Straße verläuft,

umgelegt;

3. die Voralpen Straße wird im Bereich der

Gemeinde Kremsmünster von km 56,770 (alt)

bis km 58,530 (alt) und von km 58,620 (alt) bis

km 58,700 (alt) auf neu hergestellte Straßenteilstücke

umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke

als Bundesstraße aufgelassen.

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