403. Verordnung: Umlegung von Teilen der Badener Straße, der Schweizer Straße, der Voralpen Straße sowie der Wiener Straße auf neu herzustellende bzw. neu hergestellte Straßenteilstücke und Auflassung von Straßenteilstücken der Voralpen Straße als Bundesstraße
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
1. Das Straßenteilstück der Badener Straße
wird im Bereich der Gemeinde Baden von
km 22,350 (alt) bis zum Anschluß an die Berndorf-
Hernsteiner Straße über die Anschlußstelle
Haidhofstraße umgelegt.
Die neu herzustellende Straßentrasse verläuft
von km 22,350 (alt) der Badener Straße in west-
östlicher Richtung,- überquert die Bahnlinie
Wien—Bruck/Mur der Österreichischen Bundesbahnen
bei Bahn-km 27,338, führt dann in einem
flachen Linksbogen mit einem Radius von
r = 2000 durch Weingärten und führt weiter
südlich des israelitischen Friedhofs in östlicher
Richtung. Von dort verläuft sie weiter in einer
Geraden und quert die „Franz Gehrerstraße"
Wegparzelle 814/4 in einer Entfernung von
40 m von deren nördlichen Rand. Der Anschluß
an das öffentliche Wegenetz erfolgt sodann über
die neu herzustellende Anschlußstelle Haidhofstraße,
über welche die Verbindung mit der
bereits fertiggestellten neuen Trasse der Badener
Straße erfolgt. Der neu herzustellende Straßenzug
erhält zwei 7 m breite Richtungsfahrbahnen,
welche von je zwei 0'50 m breiten Randstreifen
begrenzt sind. Die beiden Fahrbahnen werden
von einem 4'5 m breiten Mittelstreifen getrennt
und mit je 1'50 m breiten Banketten versehen;
2. im Zuge der Einbahnregelung des Verlaufes
der Schweizer Straße und der Wiener Straße im
Bereich der Stadtgemeinde Bregenz wird die
Richtungsfahrbahn zur Staatsgrenze der Bundesrepublik
Deutschland der Schweizer Straße ab
der Einbindung in die Inselstraße auf die
Straßenstrecke Inselstraße—Rathausstraße über
den Kornmarktplatz bis zur Einbindung in die
Wiener Straße mit einer Ausästung, welche über
die Rathausstraße zur Schweizer Straße verläuft,
umgelegt;
3. die Voralpen Straße wird im Bereich der
Gemeinde Kremsmünster von km 56,770 (alt)
bis km 58,530 (alt) und von km 58,620 (alt) bis
km 58,700 (alt) auf neu hergestellte Straßenteilstücke
umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke
als Bundesstraße aufgelassen.