402_2001
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402. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Höhe des im Jahre 1999 vom Bund für einen Zivildienstleistenden durchschnittlich aufgewendeten Betrages
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 402. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Höhe des im Jahre 1999 vom Bund für einen Zivildienstleistenden durchschnittlich aufgewendeten Betrages
2001_402_2 402. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Höhe des im Jahre 1999 vom Bund für einen Zivildienstleistenden durchschnittlich aufgewendeten Betrages
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Auf Grund des § 76b Abs. 7 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG), BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/2001, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Inneres betreffend die Höhe des im Jahre 1999 vom Bund
für einen Zivildienstleistenden durchschnittlich aufgewendeten Betrages, BGBl. II Nr. 84/2000, wird wie
folgt geändert
Mit 1. Jänner 2002 wird die Betragsangabe „138991,80 S“ durch die Betragsangabe „10100,93 €“
ersetzt.