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402_1996 AT

402. Verordnung: Änderung der Futtermittelprobenahmeverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 402. Verordnung: Änderung der Futtermittelprobenahmeverordnung

Auf Grund des § 26 des Futtermittelgesetzes – FMG 1993, BGBl. Nr. 905, wird verordnet

Die Futtermittelprobenahmeverordnung, BGBl. Nr. 274/1994, wird wie folgt geändert

In § 11 Abs. 1 Z 7 wird das Wort „und“ durch einen Beistrich ersetzt; nach dem Klammerausdruck

„(ABl. EG Nr. L 327 S. 54)“ wird eingefügt

„und 94/14/EG vom 29. März 1994 (ABl. EG Nr. L 94 S. 30);“

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