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402_1985 AT

402. Verordnung: Neuerliche Änderung der Zollgesetz-Durchführungsverordnung 1973

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 402. Verordnung: Neuerliche Änderung der Zollgesetz-Durchführungsverordnung 1973

Auf Grund des Zollgesetzes 1955, BGBl.

Nr. 129, in der zuletzt durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 188/1985 geänderten Fassung, wird verordnet

Artikel I

Die Zollgesetz-Durchführungsverordnung 1973,

BGBl. Nr. 476/1972, in der zuletzt durch die Verordnung

BGBl. Nr. 362/1985 geänderten Fassung,

wird wie folgt geändert

Der bisherige Wortlaut des § 16 a erhält die

Absatzbezeichnung „(1)" und folgender Abs. 2

wird angefügt

„(2) Abs. 1 gilt sinngemäß bei den Zollämtern-

Arnoldstein, Naßfeld, Plöckenpaß und Brennerpaß

für österreichische und italienische Staatsbürger bis

zum 31. Jänner 1986."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1985 in

Kraft.

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