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402_1977 AT

402. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 172 Walchsee Straße im Bereich der Gemeinde Kössen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 402. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 172 Walchsee Straße im Bereich der Gemeinde Kössen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird

verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 172

Walchsee Straße wird im Bereich der Gemeinde

Kössen wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei

km 12,578 (alt), das ist zirka 70 m westlich der

Hüttwirtsbrücke, von der bestehenden Trasse ab,

überbrückt die Großache bei Fluß-km 100,9 und

bindet bei km 11,763 (alt) wieder in den Bestand

ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Kössen aufliegenden

Planunterlagen (Katastermaßstab 1 : 2880, Plan

Nr. 1 842/1) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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