402. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 172 Walchsee Straße im Bereich der Gemeinde Kössen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird
verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 172
Walchsee Straße wird im Bereich der Gemeinde
Kössen wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei
km 12,578 (alt), das ist zirka 70 m westlich der
Hüttwirtsbrücke, von der bestehenden Trasse ab,
überbrückt die Großache bei Fluß-km 100,9 und
bindet bei km 11,763 (alt) wieder in den Bestand
ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Kössen aufliegenden
Planunterlagen (Katastermaßstab 1 : 2880, Plan
Nr. 1 842/1) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.