402_1969
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402. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 402. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
1969_402_0 402. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
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Nach Mitteilung der Königlichen Niederländischen
Botschaft in Wien hat Polen am 3. September
1969 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen
über das auf die Form letztwilliger
Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl.
Nr. 295/1963, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 255/1969) mit
dem in Artikel 12 vorgesehenen Vorbehalt
hinterlegt.
Das Übereinkommen ist für Polen am 2. November
1969 in Kraft getreten.