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402_1969 AT

402. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 402. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Nach Mitteilung der Königlichen Niederländischen

Botschaft in Wien hat Polen am 3. September

1969 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen

über das auf die Form letztwilliger

Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl.

Nr. 295/1963, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 255/1969) mit

dem in Artikel 12 vorgesehenen Vorbehalt

hinterlegt.

Das Übereinkommen ist für Polen am 2. November

1969 in Kraft getreten.

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