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401_2002 AT

401. Kundmachung: Name, Abkürzung und Emblem der Interparlamentarischen Union

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 401. Kundmachung: Name, Abkürzung und Emblem der Interparlamentarischen Union

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für

auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der Interparlamentarischen

Union, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur

Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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