401_1986
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401. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 401. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1986_401_0 401. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats
hat die Regierung der Niederlande am
17. Juni 1986 eine Erklärung abgegeben, derzufolge
der Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens
betreffend Auskünfte über ausländisches
Recht (BGBl. Nr. 417/1971, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 634/1977)
und des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen
betreffend Auskünfte über ausländisches
Recht (BGBl. Nr. 179/1980, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 146/1985)
mit Wirkung vom 1. Jänner 1986 auf Aruba ausgedehnt
wurde.