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401_1986 AT

401. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 401. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats

hat die Regierung der Niederlande am

17. Juni 1986 eine Erklärung abgegeben, derzufolge

der Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens

betreffend Auskünfte über ausländisches

Recht (BGBl. Nr. 417/1971, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 634/1977)

und des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen

betreffend Auskünfte über ausländisches

Recht (BGBl. Nr. 179/1980, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 146/1985)

mit Wirkung vom 1. Jänner 1986 auf Aruba ausgedehnt

wurde.

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