Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
401_1969 AT

401. Kundmachung: Beitritt Albaniens zum Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets-TIR (TIR-Abkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 401. Kundmachung: Beitritt Albaniens zum Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets-TIR (TIR-Abkommen)

Nach Mitteilung des Generalsekretariats der

Vereinten Nationen hat Albanien am 1. Oktober

1969 seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen

über den internationalen Warentransport mit

Carnets TIR (TIR-Abkommen) samt Unterzeichnungsprotokoll

(BGBl. Nr. 92/1960 in der Fassung

der Kundmachungen BGBl. Nr. 69/1964

und Nr. 296/1966, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 215/1969)

hinterlegt.

Anläßlich der Hinterlegung hat Albanien folgenden

Vorbehalt erklärt

Die Regierung der Volksrepublik Albanien betrachtet

sich durch die Bestimmungen des Artikels

44 Absätze 2 und 3 des Übereinkommens

nicht gebunden, die für die Beilegung von Streitfällen

betreffend die Auslegung oder Anwendung

des Übereinkommens die obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit

vorsehen. Sie erklärt, daß für die

Vorlage des Streitfalles an den Internationalen

Gerichtshof in jedem einzelnen Falle die Zustimmung

aller am Streitfall beteiligten Parteien erforderlich

ist.

Das Abkommen tritt für Albanien am 30. Dezember

1969 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →