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400_1989 AT

400. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 400. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände

Nach Mitteilungen der Regierungen der Vereinigten

Staaten, des Vereinigten Königreiches und

der Sowjetunion haben folgende weitere Staaten

und internationale Organisationen ihre Ratifikations-

bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen

über die völkerrechtliche Haftung für Schäden

durch Weltraumgegenstände (BGBl. Nr. 162/1980,

letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 459/1983) hinterlegt bzw. erklärt, sich auch

nach Erlangung ihrer Unabhängigkeit an dieses

Übereinkommen gebunden zu erachten

Staaten bzw.

internationale Organisationen

Datum der Hinterlegung der

Ratifikations-,

Beitrittsurkunde bzw.

Kontinuitätserklärung

Antigua und Barbuda 26. Dezember 1988

Argentinien 14. November 1986

China 20. Dezember 1988

EUTELSAT 30. November 1987

Luxemburg 18. Oktober 1983

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