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400_1983 AT

400. Verordnung: Erhöhung des Zollsatzes der Nummer 21.06 A 1 des Zolltarifs

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 400. Verordnung: Erhöhung des Zollsatzes der Nummer 21.06 A 1 des Zolltarifs

Auf Grund der Fußnote zur Nummer 21.06 A 1

des Zolltarifs, Zolltarifgesetz 1958, BGBl. Nr. 74,

zuletzt geändert durch die 12. Zolltarifgesetznovelle,

BGBl. Nr. 347/1983, wird im Einvernehmen

mit den Bundesministern für Handel, Gewerbe und

Industrie und für Land- und Forstwirtschaft verordnet

§ 1. Der Zollsatz für Preßhefe, aktiv, der Tarifnummer

21.06 A 1 wird auf S 600,— für 100 kg

erhöht, weil dies zur Hintanhaltung einer bedeutenden

Schädigung der inländischen Erzeuger derartiger

Waren durch wesentlich erhöhte Einfuhrmengen

erforderlich ist.

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. August 1983 in

Kraft.

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