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400_1979 AT

400. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 400. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen — Bauwesen

Auf Grund der §§ 1 bis 11 und 18 bis 21 des

Bundesgesetzes vom 10. Juli 1969, BGBl. Nr. 290.

über technische Studienrichtungen, zuletzt geändert

durch BGBl. Nr. 84/1978, in Verbindung

mit dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz.

BGBl. Nr. 177/1966, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 561/1978, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung über die Studienordnung für

die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen —

Bauwesen vom 7. April 1971, BGBl. Nr. 183,

in der Fassung BGBl. Nr. 342/1972 wird wie

folgt geändert

Der § 1 hat zu lauten

„Die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen

— Bauwesen ist an der Technischen Universität

Graz unter Bedachtnahme auf die im § 1 des

Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes genannten

Grundsätze und Ziele einzurichten."

Artikel II

An der Universität Innsbruck sind die für die

Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen —

Bauwesen vorgesehenen Lehrveranstaltungen und

Prüfungen des ersten Studienabschnittes bis einschließlich

Sommersemester 1982 durchzuführen;

die Lehrveranstaltungen und Prüfungen des

zweiten Studienabschnittes sind bis einschließlich

Sommersemester 1987 durchzuführen.

Artikel III

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1979

in Kraft.

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