400. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 1 bis 11 und 18 bis 21 des
Bundesgesetzes vom 10. Juli 1969, BGBl. Nr. 290.
über technische Studienrichtungen, zuletzt geändert
durch BGBl. Nr. 84/1978, in Verbindung
mit dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz.
BGBl. Nr. 177/1966, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 561/1978, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung über die Studienordnung für
die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen —
Bauwesen vom 7. April 1971, BGBl. Nr. 183,
in der Fassung BGBl. Nr. 342/1972 wird wie
folgt geändert
Der § 1 hat zu lauten
„Die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen
— Bauwesen ist an der Technischen Universität
Graz unter Bedachtnahme auf die im § 1 des
Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes genannten
Grundsätze und Ziele einzurichten."
Artikel II
An der Universität Innsbruck sind die für die
Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen —
Bauwesen vorgesehenen Lehrveranstaltungen und
Prüfungen des ersten Studienabschnittes bis einschließlich
Sommersemester 1982 durchzuführen;
die Lehrveranstaltungen und Prüfungen des
zweiten Studienabschnittes sind bis einschließlich
Sommersemester 1987 durchzuführen.
Artikel III
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1979
in Kraft.