3. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ingenieurgesetzes 1990
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 10 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 des Ingenieurgesetzes 1990, BGBl. Nr. 461, in der Fassung
BGBl. Nr. 512/1994 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten verordnet
Die Verordnung zur Durchführung des Ingenieurgesetzes 1990, BGBl. Nr. 244/1991, wird wie folgt
geändert
1. Dem § 1 Z 1 wird angefügt
„Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Bautechnik – Ausbildungszweig Tiefbau
Höhere Lehranstalt – Kolleg Bautechnik – Ausbildungszweig Umwelttechnik
Höhere Lehranstalt – Kolleg Bautechnik – Ausbildungszweig Farbtechnik und Farbgestaltung
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Kolleg Bautechnik – Ausbildungszweig Hochbau
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Kolleg Bautechnik – Ausbildungszweig Tiefbau“
2. Dem § 1 Z 2 wird angefügt
„Höhere Lehranstalt für Chemie
Höhere Lehranstalt – Kolleg Chemie
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Aufbaulehrgang Chemie
Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Ausbildungszweig Getreidewirtschaft
Höhere Lehranstalt für Chemie-Oberflächentechnik
Höhere Lehranstalt für Chemie – Ausbildungsschwerpunkt Biochemie, Bio- und Gentechnologie
Höhere Lehranstalt für Chemie – Ausbildungsschwerpunkt Technische Chemie – Umwelttechnik
Höhere Lehranstalt für Chemie – Ausbildungsschwerpunkt Leder- und Naturstofftechnologie
Höhere Lehranstalt für Chemie – Ausbildungsschwerpunkt Oberflächentechnik
Höhere Lehranstalt – Kolleg Chemie – Ausbildungszweig technische Chemie und Umwelttechnik
Höhere Lehranstalt – Kolleg Chemie – Ausbildungszweig Biochemie, Biotechnologie und Gentechnologie
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Aufbaulehrgang Chemie – Ausbildungsschwerpunkt Technische
Chemie – Umwelttechnik
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Aufbaulehrgang Chemie – Ausbildungsschwerpunkt Biochemie
und biochemische Technologie
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Aufbaulehrgang Chemische Betriebstechnik“
3. Dem § 1 Z 3 wird angefügt
„Höhere Lehranstalt für Elektronik – Ausbildungszweig Technische Informatik
Höhere Lehranstalt für Elektronik – Ausbildungszweig Automatisierung
Höhere Lehranstalt für Elektronische Datenverarbeitung und Betriebstechnik
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Kolleg Elektrotechnik – Ausbildungszweig Energietechnik und
industrielle Elektronik
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Kolleg Elektrotechnik – Ausbildungszweig Steuerungs- und Regelungstechnik
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Kolleg Elektronik – Ausbildungszweig Technische Informatik
Höhere Lehranstalt für Berufstätige Kolleg Elektronik – Ausbildungszweig Telekommunikation
Höhere Lehranstalt – Aufbaulehrgang Mikromechanik und Elektronik
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Aufbaulehrgang für Elektronik, Ausbildungszweig Technische
Informatik
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Aufbaulehrgang für Elektronik, Ausbildungszweig Telekommunikation
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Aufbaulehrgang für Elektrotechnik, Ausbildungszweig Energietechnik
und industrielle Elektronik
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Aufbaulehrgang für Elektrotechnik, Ausbildungszweig Steuerungs-
und Regelungstechnik“
4. Dem § 1 Z 4 wird angefügt
„Höhere Lehranstalt für Maschinenbau – Ausbildungszweig Allgemeiner Maschinenbau
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau – Ausbildungszweig Umwelttechnik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau – Ausbildungszweig technische Gebäudeausrüstung und Energieplanung
Höhere Lehranstalt – Kolleg für technische Gebäudeausrüstung und Energieplanung
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Aufbaulehrgang Maschinenbau
Höhere Lehranstalt – Kolleg für Fertigungsautomatisierung
Höhere Lehranstalt – Aufbaulehrgang Fertigungsautomatisierung
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen – Ausbildungszweig Betriebsinformatik
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen
Höhere Lehranstalt – Kolleg für Wirtschaftsingenieurwesen
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Kolleg Wirtschaftsingenieurwesen
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Aufbaulehrgang Wirtschaftsingenieurwesen
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau – Ausbildungszweig Technische Gebäudeausrüstung und Energieplanung
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau – Ausbildungsschwerpunkt Allgemeiner Maschinenbau
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau – Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Aufbaulehrgang Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Allgemeiner
Maschinenbau
Höhere Lehranstalt für Berufstätige – Aufbaulehrgang Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik“
5. Dem § 1 Z 5 wird angefügt
„Höhere Lehranstalt für Textilbetriebstechnik und Textilbetriebsinformatik – Ausbildungszweig Textilmanagement
Höhere Lehranstalt für Textilbetriebstechnik und Textilbetriebsinformatik – Ausbildungszweig Textiltechnik“
6. Dem § 1 Z 6 wird angefügt
„Höhere Lehranstalt – Kolleg für Keramik, Glas- und Baustofftechnik
Höhere Lehranstalt – Aufbaulehrgang Optometrie“
7. Im § 1 entfällt die Z 7.