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3_1990 AT

3. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 3. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Ungarn am 16. November 1989 seine

Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zum

Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte

über ausländisches Recht (BGBl.

Nr. 179/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 259/1989) hinterlegt.

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