3_1990
AT
3. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 3. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1990_3_0 3. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Ungarn am 16. November 1989 seine
Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zum
Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte
über ausländisches Recht (BGBl.
Nr. 179/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 259/1989) hinterlegt.