3_1980
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3. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 3. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien
1980_3_0 3. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien
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Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 218/1975, wird
verordnet
§ 1. Für das Kalenderjahr 1980 wird für den
Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent
in Höhe von insgesamt 6310 für die
Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.
§ 2. Das Kontingent gemäß Abs. 1 wird auf die
einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt
§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt
sich vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1980.